Friedensrichter für die Gemeinde Leubsdorf

 
Der Gemeinderat Leubsdorf hat in seiner Sitzung am 26. März 2009 den Friedensrichter für die neue Wahlperiode (5 Jahre) gewählt. Er wird vom Amtsgericht berufen.
 
Voraussetzung ist, dass der Bewerber Interesse an einer solchen ehrenamtlichen Aufgabe hat und mindestens 30 Jahre alt ist. Zu den Aufgaben des Friedensrichters gehört es außerhalb eines Gerichtsverfahrens kleinere Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten vermögens- und strafrechtlicher Art zu schlichten und im Schlichtungsverfahren einen Vergleich herbeizuführen.
Beispielsweise: die Bearbeitung von Nachbarschaftsstreitigkeiten, Ärger mit dem Vermieter, Körperverletzung, Hausfriedensbruch oder Beleidigung und Sachbeschädigung.
 
Der Friedensrichter für die Gemeinde ist:
 
Herr Andreas Sieber
Schellenberg
Dorfstr. 32
09573 Leubsdorf
Telefon: (037291) 69266