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Bewerbung für die Schöffenwahl 2023

Inhalt, Aufgabe und Anforderungen an Schöffentätigkeit

im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt.

Schöffinnen und Schöffen sind ehrenamtliche Richterinnen und Richter in der Straf-gerichtsbarkeit; sie wirken bei den Amts- und Landgerichten in Verhandlungen gegen Erwach­sene und gegen Jugendliche mit. Ihre Stimme hat bei der Be­ratung und bei der Abstimmung über das Urteil das gleiche Gewicht wie die einer Berufsrichterin oder eines Berufsrichters. Durch die Schöffinnen und Schöffen nimmt das Volk an ­der Rechtsprechung teil. Sie sollen ihr Rechtsempfinden so­wie ihre Berufs- und Lebenserfahrung zur Geltung bringen. Die Strafjustiz bleibt im Rechtsbewusstsein der Bevölkerung verwurzelt und Urteile können breite Akzeptanz in der Bevöl­kerung finden.

Grundsätzlich kann sich jede Person, die die deutsche Staats­bürgerschaft besitzt, für das Schöffenamt bewerben. Das Ge­setz sieht nur wenige Einschränkungen vor, so etwa Alters­begrenzungen (Mindestalter: 25 Jahre; Höchstalter: 69 Jahre) oder den Ausschluss bestimmter Berufsgruppen. Erforderlich sind weiterhin die ausreichende Beherrschung der deutschen Sprache sowie wegen der mitunter längeren Beanspruchung an den Sitzungstagen auch die körperliche Eignung. Schöf­finnen und Schöffen beim Jugendgericht (Jugendschöffinnen bzw. Jugendschöffen) sollen darüber hinaus erzieherisch be­fähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein.

Schöffinnen und Schöffen werden durch Wahlausschüsse bei den Amtsgerichten aus Vorschlagslisten der Gemeinden für fünf Jahre gewählt. Für die Jugendschöffinnen und Jugend­schöffen werden die Vorschlagslisten durch die Jugendäm­ter aufgestellt. Interessierte Personen können sich bei ihrer Wohnsitzgemeinde oder dem für sie zuständigen Jugendamt als Schöffin oder Schöffe bewerben oder andere ih­nen geeignet erscheinende Personen vorschlagen. Bewerbun­gen sind ab sofort möglich. Um Rückfragen zu vermeiden, sollten möglichst genaue Angaben zur Person enthalten sein. Der Gemeinderat bzw. der Jugendhilfeausschuss entscheidet bis spätestens 30. Juni 2023, wer von den Bewerberinnen und Bewerbern in die Vorschlagsliste aufgenommen wird.

Wahlverfahren und Kontaktadresse für die Bewerbung

Die Auswahl der Schöffen für das Erwachsenenstrafrecht erfolgt über die Vorschlagsliste, die im Jahr 2023 vom Gemeinderat beschlossen wird.

Interessenten können ihre Bewerbung mittels Bewerbungsformular bis spätestens 21.04.2023 an folgende Adresse richten:

Gemeindeverwaltung Leubsdorf

Marbacher Straße 2

09573 Leubsdorf

E-Mail:

Tel: 037291 17230

 

HINWEIS: Bewerbungen für das Jugendschöffenamt nimmt das Landratsamt Mittelsachsen entgegen.

 

Das Bewerbungsformular finden Sie rechts unter "Downloads"

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