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Herausgeber: Gemeinde Leubsdorf
Redaktion: Gemeinde Leubsdorf - Sekretariat
Verantwortlich für die amtlichen Mitteilungen ist der Bürgermeister.
Ortsübliche Bekanntgabe
Auslegung des Entwurfs der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes der Gemeinde Leubsdorf für 2026/2027
Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes der Gemeinde Leubsdorf für die Haushaltsjahre 2026/2027 wird öffentlich zur Einsichtnahme für jedermann ausgelegt. Gemäß § 76 Abs. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) ist der Entwurf der Haushaltssatzung an sieben Arbeitstagen öffentlich auszulegen. Einwohner und Abgabepflichtige haben für die Dauer von 14 Arbeitstagen die Möglichkeit, Einwendungen zu erheben. Diese Frist beginnt mit dem ersten Tag, an dem der Entwurf öffentlich ausliegt.
Der Entwurf von Haushaltssatzung und Haushaltsplan liegt in der Zeit
von Dienstag, 10. März 2026 bis einschließlich Mittwoch, 18. März 2026
öffentlich in der Gemeindeverwaltung Leubsdorf, Kämmerei, Marbacher Straße 2, 09573 Leubsdorf, aus.
Öffnungszeiten während der Auslegung und der Erhebung von Einwendungen:
Montag, Mittwoch, Freitag: 9.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag: 9.00 bis 12.00 und 13.00 bis 18.00 Uhr
Donnerstag: 9.00 bis 12.00 und 13.00 bis 16.00 Uhr
Die Frist für Einwendungen endet am Freitag, den 27. März 2026
Leubsdorf, den 2. März 2026
Dirk Fröhlich
Bürgermeister