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e12/2026 vom 3. März 2026 Ortsübliche Bekanntgabe - Auslegung des Entwurfs der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes der Gemeinde Leubsdorf für 2026/2027

Impressum:

Herausgeber: Gemeinde Leubsdorf

Redaktion: Gemeinde Leubsdorf - Sekretariat

Verantwortlich für die amtlichen Mitteilungen ist der Bürgermeister.

 


 

Ortsübliche Bekanntgabe

 

Auslegung des Entwurfs der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes der Gemeinde Leubsdorf für 2026/2027

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes der Gemeinde Leubsdorf für die Haushaltsjahre 2026/2027 wird öffentlich zur Einsichtnahme für jedermann ausgelegt. Gemäß § 76 Abs. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) ist der Entwurf der Haushaltssatzung an sieben Arbeitstagen öffentlich auszulegen. Einwohner und Abgabepflichtige haben für die Dauer von 14 Arbeitstagen die Möglichkeit, Einwendungen zu erheben. Diese Frist beginnt mit dem ersten Tag, an dem der Entwurf öffentlich ausliegt.

 

Der Entwurf von Haushaltssatzung und Haushaltsplan liegt in der Zeit

 

von Dienstag, 10. März 2026 bis einschließlich Mittwoch, 18. März 2026

 

öffentlich in der Gemeindeverwaltung Leubsdorf, Kämmerei, Marbacher Straße 2, 09573 Leubsdorf, aus.

 

Öffnungszeiten während der Auslegung und der Erhebung von Einwendungen:

 

Montag, Mittwoch, Freitag:                        9.00 bis 12.00 Uhr

Dienstag:                                           9.00 bis 12.00 und 13.00 bis 18.00 Uhr

Donnerstag:                                      9.00 bis 12.00 und 13.00 bis 16.00 Uhr

 

Die Frist für Einwendungen endet am Freitag, den 27. März 2026

 

Leubsdorf, den 2. März 2026

 

Dirk Fröhlich

Bürgermeister