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e20/2026 vom 29. April 2026 Ortsübliche Bekanntgabe - Auslegung der Beteiligungsberichte 2022 bis 2024 der Gemeinde Leubsdorf

Meldung aus Leubsdorf

Impressum:

Herausgeber: Gemeinde Leubsdorf

Redaktion: Gemeinde Leubsdorf - Sekretariat

Verantwortlich für die amtlichen Mitteilungen ist der Bürgermeister.

 


Öffentliche Bekanntgabe

 

 

Auslegung der Beteiligungsberichte 2022 bis 2024 der Gemeinde Leubsdorf 

 

 

Die Auslegung der Beteiligungsberichte für die Jahre 2022 bis 2024 wird gemäß § 99 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) ortsüblich bekannt gegeben.

Die öffentliche Auslegung der Beteiligungsberichte erfolgt ab sofort in der Gemeindeverwaltung Leubsdorf, Finanzen, Marbacher Straße 2, 09573 Leubsdorf zu den üblichen Dienstzeiten:

 

Dienstag:                                          9.00 bis 12.00 und 13.00 bis 18.00 Uhr

Donnerstag:                                    9.00 bis 12.00 und 13.00 bis 16.00 Uhr

Montag, Mittwoch, Freitag:     nach telefonischer Vereinbarung

 

Ergänzend zu der jeweiligen ortsüblichen Bekanntgabe der Beteiligungsberichte ab dem Jahr 2014 wird bekannt gegeben, dass auch die Beteiligungsberichte für die Jahre 2014 bis 2021 dauerhaft zu oben genannten Zeiten zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten werden.

 

Leubsdorf, 29. April 2026

 

Dirk Fröhlich                                                                           

Bürgermeister