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Bekanntmachung zur Wahl einer Friedensrichterin /eines Friedensrichters

Die Gemeinde Leubsdorf sucht wegen Ablauf der Amtszeit eine Friedensrichterin oder einen Friedensrichter für die Gemeinde Leubsdorf einschließlich den Ortsteilen Schellenberg, Hohenfichte und Marbach.

 

Dieses Ehrenamt können interessierte Einwohner der Gemeinde Leubsdorf übernehmen, die mindestens 30 und höchstens 70 Jahre alt sind. Sie sollten nach Ihrer Persönlichkeit und nach Ihren Fähigkeiten für das oben genannte Amt geeignet sein.

 

Die Aufgabe besteht darin, kleinere Meinungsverschiedenheiten des täglichen Lebens außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens zu schlichten und einen Vergleich herbeizuführen. Der vielseitige Aufgabenbereich beinhaltet Nachbar- und Mietrechtsstreitigkeiten sowie Streitigkeiten über nicht vermögensrechtliche Ansprüche wegen Verletzung der persönlichen Ehre (zum Beispiel Körperverletzung, Hausfriedensbruch, Beleidigung, Bedrohung oder Sachbeschädigung).

 

Friedensrichter kann nicht sein, wer

  • als Rechtsanwalt zugelassen oder als Notar bestellt ist,

  • die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig ausübt,

  • das Amt eines Berufsrichters oder Staatsanwalts ausübt oder als Polizei- oder Justizbediensteter tätig ist,

  • die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder durch gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist,

  • gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder der Rechtsstaatlichkeit verstoßen hat, insbesondere die im Internationalen Pakt überbürgerliche und politische Rechte vom 19. Dezember 1966 gewährleisteten Menschenrechte oder die in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte vom 10. Dezember 1948 enthaltenen Grundsätze verletzt hat oder

  • für das frühere Ministerium für Staatssicherheit oder Amt für nationale Sicherheit tätig war.

 

Die Friedensrichterin /der Friedensrichter wird von der Gemeinde Leubsdorf für eine Dauer von fünf Jahren gewählt und danach vom Amtsgericht berufen und vereidigt.

Personen, die in der Gemeinde Leubsdorf wohnen und Interesse an dieser verantwortungsvollen Aufgabe haben, werden gebeten, sich bis zum 31.05.2025 schriftlich bei der

 

Gemeindeverwaltung Leubsdorf

Marbacher Straße 2

09573 Leubsdorf

 

oder per Email:

 

zu bewerben.

 

Weitere Auskünfte über das Amt der Friedensrichterin /des Friedensrichters erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung Leubsdorf unter der Telefonnummer 037291 - 17230.

Informationen zu den Aufgaben als Friedensrichter finden Sie auch unter www.schiedsamt.de

 

Leubsdorf, 7. April 2025

 

 

Dirk Frölich                                               (Dienstsiegel)

Bürgermeister