Beschluss Nr. 65/2021
Der Gemeinderat Leubsdorf beschließt über die einzelnen Anträge wie folgt:
Antragsteller: Deutsche Bahn AG
Straße/Weg: Mühlenholzweg, Gemarkung Leubsdorf
Eintragung als: öffentlicher Feld- und Waldweg
Vorschlag der Verwaltung: Dem Antrag wird nicht statt gegeben, es erfolgt
keine Widmung.
Antragsteller: Deutsche Bahn AG
Straße/Weg: Weg zwischen Loheweg und Waldstraße, Gemarkung Schellenberg
Eintragung als: öffentlicher Feld- und Waldweg
Vorschlag der Verwaltung: Dem Antrag wird nicht statt gegeben, es erfolgt
keine Erweiterung der bestehenden Widmungen.
Antragsteller: Staatsbetrieb Sachsenforst
Straße/Weg: Feldweg Abzweig Borstendorfer Straße, Gemarkung Leubsdorf
Eintragung als: öffentlicher Feld- und Waldweg
Vorschlag der Verwaltung: Dem Antrag wird nicht statt gegeben, es erfolgt
keine Widmung.
Antragsteller: Staatsbetrieb Sachsenforst
Straße/Weg: Fabrikweg, Gemarkung Hohenfichte
Eintragung als: öffentlicher Feld- und Waldweg
Vorschlag der Verwaltung: Dem Antrag wird nicht statt gegeben, es erfolgt
keine Erweiterung der bestehenden Widmung.
Antragsteller: Staatsbetrieb Sachsenforst
Straße/Weg: Am Mühlgraben u. Rad-Wanderweg, Gemarkung Schellenberg
Eintragung als: öffentlicher Feld- und Waldweg
Vorschlag der Verwaltung: Bestehende Widmung beibehalten.
Antragsteller: Staatsbetrieb Sachsenforst
Straße/Weg: Rad-Wanderweg, Gemarkung Marbach
Eintragung als: öffentlicher Feld- und Waldweg
Vorschlag der Verwaltung: Bestehende Widmung beibehalten.
Antragsteller: Staatsbetrieb Sachsenforst
Straße/Weg: 1) Hartheweg, Gemarkung Metzdorf
2) Querweg, Gemarkung Leubsdorf
Eintragung als: öffentlicher Feld- und Waldweg
Vorschlag der Verwaltung:
1) Dem Antrag wird nicht statt gegeben, es erfolgt keine Erweiterung der
bestehenden Widmung von Hartheweg bis Querweg.
2) Bestehende Widmung beibehalten.
Antragsteller: Staatsbetrieb Sachsenforst
Straße/Weg: Straße zur Lohe, Gemarkung Hohenfichte
Eintragung als: öffentlicher Feld- und Waldweg
Vorschlag der Verwaltung: Bestehende Widmung beibehalten.
Antragsteller: Staatsbetrieb Sachsenforst
Straße/Weg: Loheweg, Gemarkung Schellenberg
Eintragung als: öffentlicher Feld- und Waldweg
Vorschlag der Verwaltung: Dem Antrag wird nicht statt gegeben, es erfolgt
Keine Erweiterung der bestehenden Widmungen.
Antragsteller: Staatsbetrieb Sachsenforst
Straße/Weg: Am Ehrenmal, Gemarkung Schellenberg
Eintragung als: öffentlicher Feld- und Waldweg
Vorschlag der Verwaltung: Dem Antrag wird nicht statt gegeben, es erfolgt
keine Widmung.
Antragsteller: Staatsbetrieb Sachsenforst
Straße/Weg: Feldweg Richtung Rochhausenmühle, Gemarkung Marbach
Eintragung als: öffentlicher Feld- und Waldweg
Vorschlag der Verwaltung: Dem Antrag wird nicht statt gegeben, es erfolgt
Keine Widmung.
Antragsteller: Staatsbetrieb Sachsenforst
Straße/Weg: Am Vorwisch, Gemarkung Leubsdorf
Eintragung als: öffentlicher Feld- und Waldweg
Vorschlag der Verwaltung: Bestehende Widmung beibehalten, Waldweg keine
Widmung.
Antragsteller: Staatsbetrieb Sachsenforst
Straße/Weg: Rosenweg, Gemarkung Leubsdorf
Eintragung als: Eigentümerweg
Vorschlag der Verwaltung: Dem Antrag wird nicht statt gegeben, es erfolgt
keine Widmung.
Antragsteller: Staatsbetrieb Sachsenforst
Straße/Weg: Abzweig Talstraße, Gemarkung Leubsdorf
Eintragung als: öffentlicher Feld- und Waldweg
Vorschlag der Verwaltung: Dem Antrag wird nicht statt gegeben, es erfolgt
keine Widmung.
Antragsteller: Kretzer, Uwe
Straße/Weg: Tannmühle, Gemarkung Leubsdorf
Eintragung als: Ortsstraße
Vorschlag der Verwaltung: Dem Antrag wird nicht statt gegeben, es erfolgt
keine Erweiterung der bestehenden Widmung.
(11 Ja-Stimmen von 11 anwes. Gemeinderäten)
Beschluss Nr. 66/2021
Der Gemeinderat Leubsdorf beschließt die Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Benutzung der Kindereinrichtungen (Kinderkrippe, Kindergarten, Hort) der Gemeinde Leubsdorf. Die Satzung tritt zum 01. Januar 2022 in Kraft.
(11 Ja-Stimmen von 11 anwes. Gemeinderäten)
Beschluss Nr. 67/2021
Der Gemeinderat Leubsdorf beschließt die Bürgermeisterwahl am 12. Juni 2022 durchzuführen. 2. Wahlgang (soweit erforderlich) ist der 3. Juli 2022.
Gleichzeitig findet im Landkreis Mittelsachsen die Landratswahl statt.
(11 Ja-Stimmen von 11 anwes. Gemeinderäten)
Beschluss Nr. 68/2021
Der Gemeinderat Leubsdorf beschließt, das Flurstück 94/1 Gemarkung Marbach, mit einer Größe von 370 m², ggü. Grünhainichener Straße 53 in Marbach, an die Eheleute Mogens Milbach und Constanta-Gabriela Milbach-Oneci aus Marbach, zum qm-Preis von 17,00 € zu verkaufen.
(11 Ja-Stimmen von 11 anwes. Gemeinderäten)
Beschluss Nr. 69/2021
Der Gemeinderat Leubsdorf beschließt, den Auftrag zur Lieferung und Montage des Trockenlegungssystems DRYMAT an die Firma Drymat-Systeme GmbH aus Niederwiesa zum Brutto-Preis von 19.988,00 € zu erteilen.
(11 Ja-Stimmen von 11 anwes. Gemeinderäten)
Beschluss Nr. 70/2021
Der Gemeinderat Leubsdorf beschließt den Grundsatzbeschluss zur Teilsanierung der Trauerhalle Hohenfichte. Die Kostenschätzung beträgt brutto 78.465,53 €.
Ausführungszeitraum ist für das Jahr 2022 vorgesehen. Für eine Sanierung sind Fördermittel zu beantragen.
(11 Ja-Stimmen von 11 anwes. Gemeinderäten)
Beschluss Nr. 71/2021
Der Gemeinderat Leubsdorf beschließt den Tausch des gemeindeeigenen Flurstücks 117/1 (7.050 m²) Gemarkung Metzdorf mit einer noch zu vermessenden Teilfläche (ca. 350 m²) aus dem Flurstück 8/3 Gemarkung Hohenfichte des Herrn Dirk Reupert, Dorfstraße 22, 09569 Oederan.
Die auszutauschenden Flächen werden ohne Gegenwert ausgeglichen. Die Notar- und Nebenkosten werden von der Gemeinde getragen.
(10 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung von 11 anwes. Gemeinderäten)
Beschluss Nr. 72/2021
Der Gemeinderat Leubsdorf beschließt, den Auftrag für den Asphalteinbau Zuwegung Hauptstraße 39a-39d an die Firma EIFFAGE Infra-Ost GmbH aus Drehbach/OT Venusberg zum Brutto-Preis von 21.418,14 € zu erteilen.
(11 Ja-Stimmen von 11 anwes. Gemeinderäten)