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Die Sporthallenordnung vom 29. Dezember 2009 ist zu beachten. Im gesamten Objekt besteht Rauchverbot! Das Rauchen ist nur außen am Haupteingangsbereich in unmittelbarer Nähe des Aschers erlaubt. Ansonsten sind das Rauchen und der Genuss von Alkohol in der Sportanlage grundsätzlich verboten. Der Ausschank von alkoholischen Getränken bedarf einer besonderen Erlaubnis durch die Gemeinde.
Wettkämpfe und Veranstaltungen (auch ohne Zuschauer) dürfen nur mit besonderer Genehmigung der Gemeinde durchgeführt werden. Die Genehmigung kann von der Erfüllung von Auflagen abhängig gemacht werden. Sie ist mindestens 4 Wochen vor der Veranstaltung bei der Gemeinde einzuholen.
Sicherheitsabfrage
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Rechtliches:
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