Der Glasfaserausbau in Leubsdorf nimmt weiter Fahrt auf. Im Auftrag des Landkreises Mittelsachsen übernimmt die Firma mitteldeutsche IT (mIT) die Verlegung der Glasfaserinfrastruktur in der gesamten Gemeinde Leubsdorf.
Für alle Eigentümer bietet sich dabei ein besonderer Vorteil:
Der Glasfaseranschluss ist förderfähig, sodass für die Verlegung der Leitungen auf dem eigenen Grundstück keine Kosten entstehen. Voraussetzung für den Ausbau ist jedoch die Zustimmung der Grundstückseigentümer. Hierfür ist eine sogenannte Nutzungsvereinbarung erforderlich. Liegt diese der mitteldeutschen IT nicht vor, kann kein Anschluss hergestellt werden.
Die Gemeinde Leubsdorf nimmt E-Rechnungen im Standard XRechnung über die OZG-konforme Rechnungseingangsplattform (OZG-RE) entgegen. Alle Rechnungen sind zwingend über diese Plattform zu stellen. Sie erreichen die Produktivumgebung der OZG-RE unter dem Link https://xrechnung-bdr.de/. Bei erstmaliger Anmeldung auf der OZG-RE ist eine Registrierung notwendig. Zur Rechnungsstellung stehen folgende Übertragungswege zur Verfügung:
- Übermittlung von E-Rechnungen per Web-Upload - Weberfassung von E-Rechnungen - Übermittlung von E-Rechnungen per E-Mail - Übermittlung von E-Rechnungen per De-Mail - Übermittlung von E-Rechnungen über PEPPOL
Formblatt Antrag auf Einrichtung einer Übermittlungssperre
Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Leubsdorf zur Genehmigung der Satzung zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Sondergebiet Agri-PV-Anlage "Marbach" (1.1.2024)
Hinweis: Gern können Sie sich auch auf der Internetseite des Landkreises unter landkreis-mittelsachsen informieren.
Informationen von der Landesdirektion Sachsen
- Bekanntmachung zur B 173 Verlegung in Flöha, 3. Planänderung - ergänzendes Verfahren zum Planfeststellungsbeschluss vom 29.8.2013 - Ausführungen zum Klimaschutz