Baugebiet
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In Planung: Erweiterung des Wohngebietes Ringstraße/Alte Dorfstraße in Leubsdorf
Öffentliche Bekanntmachung - Frühzeitige Beteiligung zum Bebauungsplan "Wohngebiet Ringstraße/Alte Dorfstraße Leubsdorf
In Leubsdorf an der Ringstraße/Alte Dorfstraße auf dem Flurstück 868/55 soll eine Wohnbebauung für 15 Eigenheime entstehen. Der Gemeinderat der Gemeinde Leubsdorf hat in seiner öffentlichen Sitzung am 17.12.2019 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Wohngebiet Ringstraße/ Alte Dorfstraße" Leubsdorf im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b i. V. m. § 13a (BauGB} gefasst. Im beschleunigten Verfahren gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend. Im vereinfachten Verfahren wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB und von der Umweltprüfung / Umweltbericht nach § 2 Abs. 4 / § 2a BauGB, von der Angabe welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung abgesehen.
Das Plangebiet befindet sich am nördlichen Ortsrand von Leubsdorf im unmittelbaren räumlichen Anschluss an die Hauptstraße. Westlich des Gebiets schließt sich die neue entstandene Wohnbebauung an der Ringstraße direkt an. Südlich befinden sich Zwei- und Dreiseithöfe, welche eine dörfliche Struktur aufweisen. Im Osten liegt eine Wohnbausiedlung mit mehreren Einfamilienhäusern. Die im Norden gelegene Fläche wird landwirtschaftlich genutzt.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst das Flurstück 868/55 der Gemarkung Leubsdorf. Der 13.331 m² umfassende Geltungsbereich soll über die bestehende Alte Dorfstraße erschlossen werden.
Die geplante Bebauung an der Ringstraße /Alte Dorfstraße ist aufgrund der schon an drei Seiten vorhanden Bebauungen städtebaulich vertretbar. Auch die verkehrstechnische Lage des Gebietes ist angesichts der bereits gegebenen Verkehrserschließung (die Alte Dorfstraße) verträglich.
In der Entwurfsvariante sind 15 Grundstücke mit unterschiedlichen Größen vorgesehen. Die Erschließung der einzelnen Grundstücke erfolgt ausgehend von der Alten Dorfstraße über eine neu anzulegende Planstraße, welche als Einbahnstraße geplant ist und über eine ausreichende Breite für 3-achsige Müllfahrzeuge verfügt (4,75 m). Die neue Planstraße soll eine verengte direkte Erschließung über die Alte Dorfstraße vermeiden.
Die Alte Dorfstraße ist ca. 3 m breit, daher ist entlang der Südseite des Geltungsbereiches ein Grünstreifen vorzusehen. Dieser ermöglicht weiterhin den Zweirichtungsverkehr auf der Alten Dorfstraße ohne sie verbreitern zu müssen. So ist die Platzierung von Nischen auf den Grünstreifen zum Ausweichen von entgegen kommenden Fahrzeugen möglich.
Die Erforderlichkeit des in der Entwurfsvariante eingezeichneten Regenrückhaltebeckens (RRB) ist lagebezogen zu prüfen und zu konkretisieren. Eine exakte Einordnung des RRB erfolgt in einer weiteren Planungsphase.
Der Entwurf des Bebauungsplanes liegt vom 02.05.2022 bis einschließlich 30.05.2022 im Rathaus, Vorzimmer des Bürgermeisters (EG), Marbacher Straße 2, 09573 Leubsdorf während der allgemeinen Öffnungszeiten für jedermann Einsicht öffentlich aus.
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