Bekanntmachung
Verbrennen von pflanzlichen Abfällen
In Mittelsachsen gelten strenge Regeln für das Verbrennen von Holz. Das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen (wie Laub oder Strauchschnitt) im Freien ist grundsätzlich verboten. Erlaubt ist lediglich das Verbrennen von naturbelassenem, trockenem Holz.
1. Lagerfeuer & Feuerschalen (nur Holz)
Erlaubt: Kontrollierte, kleine Lagerfeuer oder Feuer in Feuerschalen, bei denen ausschließlich trockenes, naturbelassenes Holz (z.B. Kaminholz) verbrannt wird.
Regeln: Die Nachbarschaft darf nicht durch Rauch oder Funkenflug belästigt werden. Ein Feuer darf niemanden gefährden.
Abstände: Es wird empfohlen, einen Sicherheitsabstand von mindestens 30 Metern zum Wald einzuhalten.
2. Verbotene Handlungen
Gartenabfälle: Laub, Baumstämme, Pflanzenreste und Reisig dürfen nicht verbrannt werden. Sie müssen über die Biotonne, den Kompost oder Grünschnittannahmestellen entsorgt werden.
Abfall: Das Verbrennen von Müll, beschichtetem Holz, Reifen oder Ähnlichem ist streng verboten.
Brandbeschleuniger: Die Verwendung von Benzin oder Spiritus ist untersagt.
3. Besondere Vorschriften (Waldbrandgefahr)
Ab dem 1. März 2026 ist die Waldbrandsaison in Sachsen wieder aktiv.
Offene Feuer im Wald oder in der Nähe (bis 100m) sind verboten.
Bei hoher Waldbrandgefahr (Stufe 4 oder 5) können Feuer gänzlich untersagt werden.
4. Brauchtumsfeuer (z.B. Osterfeuer)
Größere Feuer, die nicht der Entsorgung dienen, sondern einen traditionellen Hintergrund haben, müssen in der Regel bei der Gemeinde angemeldet und genehmigt werden.
Wir bitten Sie daher:
Achten Sie auf die Wetterbedingungen: Bei windigem oder ruhigem Wetter kann sich der Rauch stärker verbreiten.
Respektieren Sie die Ruhezeiten, besonders in den Abendstunden und an Wochenenden, wenn viele Menschen zu Hause sind und sich erholen möchten.
Sehen Sie davon ab, Abfälle oder nicht zugelassenes Brennmaterial zu verbrennen.
Mit ein wenig Rücksichtnahme können wir dafür sorgen, dass wir alle in einer gesunden und harmonischen Umgebung leben können.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Kooperation.
Mit freundlichen Grüßen
Dirk Fröhlich
Bürgermeister
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Konsequenzen:
Verstöße können als Ordnungswidrigkeit mit hohen Bußgeldern geahndet werden.
Hinweis: Fragen Sie im Zweifelsfall immer bei Ihrer örtlichen Gemeinde- oder Stadtverwaltung in Mittelsachsen nach, da kommunale Satzungen strengere Regeln enthalten können.