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e15/2025 vom 30. April 2025 Bekanntmachung von Beschlüssen Gemeinderat vom 29. April 2025

Meldung aus Leubsdorf

Impressum:

Herausgeber: Gemeinde Leubsdorf

Redaktion: Gemeinde Leubsdorf - Sekretariat

Verantwortlich für die amtlichen Mitteilungen ist der Bürgermeister.


Beschlüsse Gemeinderat vom 29. April 2025

 

Beschluss Nr. 11/2025

Der Gemeinderat Leubsdorf beschließt die vorliegende Neufassung der Bekanntmachungssatzung.

Abstimmungsergebnis: einstimmig (12 Ja-Stimmen)

 

Beschluss Nr. 12/2025

Der Gemeinderat Leubsdorf beschließt die Änderung des Feuerwehrfahrzeuges HLF 20 in ein HLF 10 und die Berücksichtigung des geänderten Fahrzeuges für die Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans für die Jahre 2026 – 2031.

Abstimmungsergebnis: einstimmig (12 Ja-Stimmen)

 

Beschluss Nr. 13/2025   

Der Gemeinderat beschließt, das Flurstück 853/2 Gemarkung Leubsdorf, mit einer Größe von 260 m², an Eheleute Jens und Katja Pivonka aus Hammerleubsdorf zum qm-Preis von 11,00 € zu verkaufen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig (12 Ja-Stimmen)

 

Beschluss Nr. 14/2025

Der Gemeinderat beschließt, das Flurstück 465/77 Gemarkung Marbach, mit einer Größe von 343 m² an Herrn Mike Flade aus Marbach zum qm-Preis von 3,30 €/m² zu verkaufen. 

Abstimmungsergebnis: einstimmig (12 Ja-Stimmen)

 

Beschluss Nr. 15/2025

Der Gemeinderat Leubsdorf beschließt dem Bauantrag die Umnutzung des Kassengebäudes des ehemaligen Freibades zu einem Sanitärgebäude das Einvernehmen zu erteilen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig (12 Ja-Stimmen)

 

Beschluss Nr. 16/2025

Der Gemeinderat Leubsdorf beschließt dem Bauantrag Errichtung eines Holzlagers und eines Schuppens der Gemarkung Marbach, Flurstück 412/6 das Einvernehmen zu erteilen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig (11 Ja-Stimmen, 1 Befangenheit)

 

Beschluss Nr. 17/2025

Der Gemeinderat Leubsdorf beschließt, den Zuschlag an das Taxiunternehmen aus Leubsdorf mit 35,00 € pro Fahrt und Fahrzeug zu erteilen.

Dieser Beschluss steht jedoch unter dem Vorbehalt des § 9 Abs. 2 SächsVergabeDVO. Der Auftrag darf erst dann erteilt werden, wenn im Falle einer Bieterbeanstandung die Nachprüfungsbehörde nicht innerhalb von zehn Kalendertagen nach ihrer Unterrichtung das Vergabeverfahren beanstandet hat.

Abstimmungsergebnis: einstimmig (12 Ja-Stimmen)

 

Beschluss Nr. 18/2025

Der Gemeinderat Leubsdorf beschließt, den Zuschlag an die Firma FIRELINER GmbH aus Weinstadt für die Lieferung der Einsatzbekleidung der FFW Leubsdorf zum Brutto-Preis von 33.904,41 € zu erteilen.

Dieser Beschluss steht jedoch unter dem Vorbehalt des § 9 Abs. 2 SächsVergabeDVO. Der Auftrag darf erst dann erteilt werden, wenn im Falle einer Bieterbeanstandung die Nachprüfungsbehörde nicht innerhalb von zehn Kalendertagen nach ihrer Unterrichtung das Vergabeverfahren beanstandet hat.

Abstimmungsergebnis: einstimmig (12 Ja-Stimmen)

 

Beschluss Nr. 19/2025

Der Gemeinderat Leubsdorf vergibt den Auftrag an die Fa. Weinhold Feuerwehrbedarf aus Kamenz zu einem Angebotspreis von 12.945,89 €.

Dieser Beschluss steht jedoch unter dem Vorbehalt des § 9 Abs. 2 SächsVergabeDVO. Der Auftrag darf erst dann erteilt werden, wenn im Falle einer Bieterbeanstandung die Nachprüfungsbehörde nicht innerhalb von zehn Kalendertagen nach ihrer Unterrichtung das Vergabeverfahren beanstandet hat.

Abstimmungsergebnis: einstimmig (12 Ja-Stimmen)

 

Beschluss Nr. 20/2025 wurde abgesetzt