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Herausgeber: Gemeinde Leubsdorf
Redaktion: Gemeinde Leubsdorf - Sekretariat
Verantwortlich für die amtlichen Mitteilungen ist der Bürgermeister.
Beschlüsse Gemeinderat vom 26. August 2025
Beschluss Nr. 26/2025
Der Gemeinderat Leubsdorf stellt gemäß § 88c Abs. 2 SächsGemO den Jahresabschluss der Gemeinde Leubsdorf zum 31.12.2022 wie folgt fest:
Ergebnisrechnung:
| ordentliche Erträge | 5.723.642,59 | EUR |
| ordentliche Aufwendungen | 5.940.913,93 | EUR |
| ordentliches Ergebnis | -217.271,34 | EUR |
| | | |
| außerordentliche Erträge | 150.511,60 | EUR |
| außerordentliche Aufwendungen | 313.355,24 | EUR |
| Sonderergebnis | -162.843,64 | EUR |
| | | |
| Gesamtergebnis | -380.114,98 | EUR |
Finanzrechnung:
| Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit | 5.217.862,20 | EUR |
| Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit | 4.950.809,50 | EUR |
| Zahlungsmittelsaldo aus laufender Verwaltungstätigkeit | 267.052,70 | EUR |
| | | |
| Einzahlungen für Investitionstätigkeit | 986.559,43 | EUR |
| Auszahlungen für Investitionstätigkeit | 1.129.185,98 | EUR |
| Zahlungsmittelsaldo aus Investitionstätigkeit | -142.626,55 | EUR |
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| Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 0,00 | EUR |
| Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 272.818,23 | EUR |
| Zahlungsmittelsaldo aus Finanzierungstätigkeit | -272.818,23 | EUR |
| | | |
| Änderung Finanzmittelbestand | -148.392,08 | EUR |
Vermögensrechnung:
| AKTIVA | | |
| 1. | Anlagevermögen | 32.584.892,32 | EUR |
| 2. | Umlaufvermögen | 2.401.851,70 | EUR |
| 3. | Aktive Rechnungsabgrenzungsposten | 13.235,28 | EUR |
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| Bilanzsumme AKTIVA | 34.999.979,30 | EUR |
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| PASSIVA | | |
| 1. | Kapitalposition | 18.050.452,06 | EUR |
| | darunter: | | |
| | Basiskapital Rücklagen | 13.948.221,69 4.102.230,37 | EUR EUR |
| 2. | Sonderposten | 14.052.082,85 | EUR |
| 3. | Rückstellungen | 547.541,59 | EUR |
| 4. | Verbindlichkeiten | 2.349.682,80 | EUR |
| 5. | Passive Rechnungsabgrenzungsposten | 220,00 | EUR |
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| Bilanzsumme PASSIVA | 34.999.979,30 | EUR |
2. Ergebnisverwendung
Im Haushaltsjahr 2022 wurde ein negatives ordentliches Ergebnis (-217.271,34 EUR) sowie ein negatives Sonderergebnis (-162.843,64 EUR) erzielt. Aus der Verrechnung des Fehlbetrages aus Abschreibung gem. § 72 Abs. 3 Satz 3 SächsGemO über 435.493,90 EUR mit dem Basiskapital resultiert ein positives Gesamtergebnis von 55.378,92 EUR.
Der Überschuss wurde der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig (11 Ja-Stimmen, 3 abwesend)
Beschluss Nr. 27/2025
Der Gemeinderat Leubsdorf beschließt, den Zuschlag an den Bieter 07 Bau-Berger GmbH Frauenstraße 11 in Niederwiesa für die Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses in Leubsdorf - LOS 01 Rohbauarbeiten zum Brutto-Preis von 325.446,33 € zu erteilen.
Dieser Beschluss steht jedoch unter dem Vorbehalt des § 9 Abs. 2 SächsVergabeDVO.
Der Auftrag darf erst dann erteilt werden, wenn im Falle einer Bieterbeanstandung die Nachprüfungsbehörde nicht innerhalb von zehn Kalendertagen nach ihrer Unterrichtung das Vergabeverfahren beanstandet hat.
Abstimmungsergebnis: einstimmig (11 Ja-Stimmen, 3 abwesend)
Beschluss Nr. 28/2025
Der Gemeinderat Leubsdorf beschließt, den Zuschlag an den Bieter 04 Gerüstbau Weber Johann-Gottlob-Pfaff-Str. 8 in Zschopau für die Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses in Leubsdorf - LOS 02 Gerüstarbeiten zum Brutto-Preis von 8.926,48 € zu erteilen.
Dieser Beschluss steht jedoch unter dem Vorbehalt des § 9 Abs. 2 SächsVergabeDVO.
Der Auftrag darf erst dann erteilt werden, wenn im Falle einer Bieterbeanstandung die Nachprüfungsbehörde nicht innerhalb von zehn Kalendertagen nach ihrer Unterrichtung das Vergabeverfahren beanstandet hat.
Abstimmungsergebnis: einstimmig (11 Ja-Stimmen, 3 abwesend)
Beschluss Nr. 29/2025
Der Gemeinderat Leubsdorf beschließt, den Zuschlag an den Bieter 03 Lars Schwering Holzwerkstatt Falkenauer Str. 40A in Oederan / OT Breitenau für die Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses in Leubsdorf - LOS 03 Zimmererarbeiten zum Brutto-Preis von 19.737,72 € zu erteilen.
Dieser Beschluss steht jedoch unter dem Vorbehalt des § 9 Abs. 2 SächsVergabeDVO.
Der Auftrag darf erst dann erteilt werden, wenn im Falle einer Bieterbeanstandung die Nachprüfungsbehörde nicht innerhalb von zehn Kalendertagen nach ihrer Unterrichtung das Vergabeverfahren beanstandet hat.
Abstimmungsergebnis: einstimmig (11 Ja-Stimmen, 3 abwesend)
Beschluss Nr. 30/2025
Der Gemeinderat Leubsdorf beschließt, den Zuschlag an den Bieter 02 Dachdeckerei Schramm GmbH Ronny Walter Maximilian-Kolbe-Str. 2 in Augustusburg für die Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses in Leubsdorf - LOS 04 Dachdeckerarbeiten zum Brutto-Preis von 53.505,78 € zu erteilen.
Dieser Beschluss steht jedoch unter dem Vorbehalt des § 9 Abs. 2 SächsVergabeDVO.
Der Auftrag darf erst dann erteilt werden, wenn im Falle einer Bieterbeanstandung die Nachprüfungsbehörde nicht innerhalb von zehn Kalendertagen nach ihrer Unterrichtung das Vergabeverfahren beanstandet hat.
Abstimmungsergebnis: einstimmig (11 Ja-Stimmen, 3 abwesend)
Beschluss Nr. 31/2025
Der Gemeinderat Leubsdorf beschließt, den Zuschlag an den Bieter 01 Bau u. Möbeltischlerei Enrico Göthel Eppendorfer Straße 22 in Grünhainichen / OT Borstendorf für die Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses in Leubsdorf - LOS 05 Tischlerarbeiten zum Brutto-Preis von 22.566,45 € zu erteilen.
Dieser Beschluss steht jedoch unter dem Vorbehalt des § 9 Abs. 2 SächsVergabeDVO.
Der Auftrag darf erst dann erteilt werden, wenn im Falle einer Bieterbeanstandung die Nachprüfungsbehörde nicht innerhalb von zehn Kalendertagen nach ihrer Unterrichtung das Vergabeverfahren beanstandet hat.
Abstimmungsergebnis: einstimmig (11 Ja-Stimmen, 3 abwesend)
Beschluss Nr. 32/2025
Der Gemeinderat Leubsdorf beschließt, den Zuschlag an den Bieter 02 Maschinen- und Metallbau Porstmann GmbH & Co.KG Am Mühlgraben 3 in Leubsdorf / OT Schellenberg für die Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses in Leubsdorf - LOS 06 Metallbauarbeiten zum Brutto-Preis von 31.206,56 € zu erteilen.
Dieser Beschluss steht jedoch unter dem Vorbehalt des § 9 Abs. 2 SächsVergabeDVO.
Der Auftrag darf erst dann erteilt werden, wenn im Falle einer Bieterbeanstandung die Nachprüfungsbehörde nicht innerhalb von zehn Kalendertagen nach ihrer Unterrichtung das Vergabeverfahren beanstandet hat.
Abstimmungsergebnis: einstimmig (11 Ja-Stimmen, 3 abwesend)
Beschluss Nr. 33/2025
Der Gemeinderat Leubsdorf beschließt, den Kauf eines intelligenten Straßenmanagementsystems der Firma vialytics GmbH aus Stuttgart zum Kauf von Brutto 8.113,42 € / Jahr bei einer Laufzeit von 3 Jahren.
Abstimmungsergebnis: einstimmig (9 Ja-Stimmen, 2 Stimmenthaltungen, 3 abwesend)
Beschluss Nr. 34/2025
Der Gemeinderat Leubsdorf beschließt, den Kauf eines Rasentraktors der Husqvarna Rider P524 EFI Combimähdeck 122 der Firma LTZ in Chemnitz zu einem Kaufpreis von Brutto 14.274,05 €.
Abstimmungsergebnis: einstimmig (11 Ja-Stimmen, 3 abwesend)
Beschluss Nr. 35/2025
Der Gemeinderat Leubsdorf stimmt den Mehrausgaben von 13.198,18 € zum Ausbau des Spielplatzes an der Turnhalle Marbach zu.
Abstimmungsergebnis: einstimmig (11 Ja-Stimmen, 3 abwesend)
Beschluss Nr. 36/2025
Der Gemeinderat Leubsdorf beschließt dem Bauantrag: Neubau eines Einfamilienhauses mit zwei Stellplätzen und Geländeregulierung der Gemarkung Hohenfichte, Flurstück 50/3 das Einvernehmen zu erteilen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig (11 Ja-Stimmen, 3 abwesend)
Beschluss Nr. 37/2025
Der Gemeinderat Leubsdorf beschließt dem Bauantrag: Errichtung eines Balkonanbaus an bestehendes Wohnhaus der Gemarkung Leubsdorf, Flurstück 179/10 das Einvernehmen zu erteilen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig (11 Ja-Stimmen, 3 abwesend)
Beschluss Nr. 38/2025
Der Gemeinderat Leubsdorf beschließt dem Antrag auf Vorbescheid: Bau eines Einfamilienhauses in Form eines Rundstammhauses der Gemarkung Leubsdorf, Flurstück 91/18 das Einvernehmen zu erteilen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig (11 Ja-Stimmen, 3 abwesend)
Beschluss Nr. 39/2025
Der Gemeinderat Leubsdorf beschließt dem Bauantrag Hortneubau, Gemarkung Leubsdorf, Flurstück 1303/2
das Einvernehmen zu erteilen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig (11 Ja-Stimmen, 3 abwesend)
Beschluss Nr. 40/2025
Der Gemeinderat Leubsdorf beschließt, die Vergabeunterlagen (siehe Anhang) zu den Planungsleistungen für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in Leubsdorf OT Schellenberg.
Abstimmungsergebnis: einstimmig (11 Ja-Stimmen, 3 abwesend)