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e10/2026 vom 25. Februar 2026 Bekanntmachung von Beschlüssen - Gemeinderat vom 24. Februar 2026

Meldung aus Leubsdorf

Impressum:

Herausgeber: Gemeinde Leubsdorf

Redaktion: Gemeinde Leubsdorf - Sekretariat

Verantwortlich für die amtlichen Mitteilungen ist der Bürgermeister.

 


Öffentliche Bekanntmachung

 

 

der gefassten Gemeinderatsbeschlüsse der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 24. Februar 2026

 

Beschluss Nr. 06/2026

Der Gemeinderat Leubsdorf beschließt die Annahme und Verwendung der zweckgebundenen Spende in Höhe von 100,00 € von Lothar Telle für den Ortsfeuerwehrverein Marbach. 

Abstimmungsergebnis: einstimmig (13 Ja-Stimmen)

 

Beschluss Nr. 07/2026

Die Gemeinde Leubsdorf beschließt die Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung mit den Gemeinden Grünhainichen, Eppendorf, Börnichen und Augustusburg im Konvoi gemäß § 3 Abs. 1 Sächsische Wärmeplanungsverordnung (SächsWPVO). Entsprechend § 3 Abs. 2 SächsWPVO bleibt die Pflicht der Gemeinde Leubsdorf zur Vorlage eines eigenen Wärmeplans davon unberührt.

Das am 1. Januar 2024 in Kraft getretene Wärmeplanungsgesetz des Bundes (WPG) verpflichtet die Länder sicherzustellen, dass auf ihrem Hoheitsgebiet kommunale Wärmepläne erstellt werden. Die dafür erforderlichen gesetzlichen Regelungen in Sachsen wurden in die Sächsische Wärmeplanungsverordnung (SächsWPVO) aufgenommen. Damit sind die Gemeinden verpflichtet, einen Wärmeplan nach den Vorgaben des Wärmeplanungsgesetzes zu erstellen.

In Folge der Übertragung der Aufgabe zur Wärmeplanung durch die Sächsische Wärmeplanungsverordnung (SächsWPVO) steht den verpflichteten Gemeinden ein Mehrbelastungsausgleich zu. Im Fall der erstmaligen Erstellung der Wärmeplanung haben Gemeinden Anspruch auf Mehrbelastungsausgleich basierend auf den Regelungen des Sächsischen Wärmeplanungsunterstützungsgesetz (WPUntG).

 

1. Zielsetzung: 

Die Gemeinde Leubsdorf strebt eine klimaneutrale Wärmeversorgung bis zum Jahr 2045 an und wird hierfür eine umfassende kommunale Wärmeplanung erstellen.

 

2. Gesetzliche Grundlage: 

Die Gemeinde Leubsdorf führt als planungsverantwortliche Stelle gemäß § 1 Absatz 1 SächsWPVO die Wärmeplanung nach den Maßgaben des § 6 ff des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) durch.

 

3. Beauftragung: 

Die Verwaltung wird mit der Aufstellung einer kommunalen Wärmeplanung unter Berücksichtigung der Anforderungen des WPG beauftragt. 

Die kommunale Wärmeplanung (kWP) umfasst gemäß § 13 WPG folgende Schritte:

a) einen Beschluss oder eine Entscheidung der planungsverantwortlichen Stelle über die    Durchführung der Wärmeplanung,

b) eine Eignungsprüfung auf Teilgebiete, die sich mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht für eine Versorgung durch ein Wärmenetz oder ein Wasserstoffnetznetz eignen,

c) eine Bestandsanalyse des aktuellen Wärmebedarfs und -verbrauchs, der  Energieerzeugungsanlagen sowie der relevanten Energieinfrastrukturanlagen,

d) eine Potenzialanalyse der quantitativ sowie räumlich verfügbaren Potentiale zur Erzeugung von Wärme aus erneuerbaren Energien, unvermeidbarer Abwärme und für die Nutzung von Wärmespeichern,

e) die Entwicklung und Beschreibung eines Zielszenarios für die langfristige Entwicklung der Wärmeversorgung,

f) die Einteilung des beplanten Gebiets in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete für die Betrachtungszeitpunkte 2030, 2035 und 2040 sowie 

g) die Darstellung der Wärmeversorgungsarten für das Zieljahr (2045) und die Entwicklung einer Umsetzungsstrategie mit konkreten Umsetzungsmaßnahmen, die zur Erreichung des Zielszenarios beitragen sollen.

 

4. Beteiligung der Öffentlichkeit und relevanten Akteure: 

Die Bürgerinnen und Bürger sowie relevante Akteursgruppen werden aktiv in den Planungsprozess einbezogen. Es werden Informationsveranstaltungen und Konsultationen durchgeführt, um eine breite Akzeptanz und Unterstützung für die Maßnahmen zu gewährleisten.

 

5. Berichterstattung: 

Die Verwaltung wird dem Rat regelmäßig über den Fortschritt der kommunalen Wärmeplanung berichten und die Ergebnisse der einzelnen Planungsphasen vorstellen.

Abstimmungsergebnis 11 Ja-Stimmen, 2 Stimmenthaltungen

 

Beschluss Nr. 08/2026

Der Gemeinderat Leubsdorf beschließt dem Bauantrag Errichtung einer gebäude- und bodennahen Photovoltaikanlage der Gemarkung Leubsdorf, Flurstück 348/4 das Einvernehmen zu erteilen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig (13 Ja-Stimmen)

 

Leubsdorf, den 25. Februar 2026

 

Dirk Fröhlich

Bürgermeister