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Herausgeber: Gemeinde Leubsdorf
Redaktion: Gemeinde Leubsdorf - Sekretariat
Verantwortlich für die amtlichen Mitteilungen ist der Bürgermeister.
Öffentliche Bekanntmachung
der gefassten Gemeinderatsbeschlüsse der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 31. März 2026
Beschluss Nr. 09/2026
Die Gemeinde Leubsdorf ist mittelbar und unmittelbar an mehreren Unternehmen und Zweckverbänden beteiligt. Unter Berücksichtigung von § 88b SächsGemO hat die Gemeinde Leubsdorf einen Gesamtabschluss aufzustellen, um Risiken und Folgen für die Haushaltswirtschaft transparent darzustellen.
Unter Berücksichtigung der Erläuterungen zu den Vorschriften für die gemeindliche Haushaltswirtschaft unter Punkt A. XIV. SächsKomHWI, kann auf die Aufstellung des Gesamtabschlusses verzichtet werden.
§ 88b Abs. 3 SächsGemO weist darauf hin, dass bei der Aufstellung des Gesamtabschluss auf den Beteiligungsbericht nach § 99 SächsGemO verzichtet werden kann. Bei Verzicht auf den Gesamtabschluss ist im Umkehrschluss der Beteiligungsbericht nach § 99 SächsGemO erforderlich.
Es wird empfohlen, auf den Gesamtabschluss nach § 88b SächsGemO zu verzichten. Der Gemeinderat Leubsdorf wird durch den Beteiligungsbericht nach § 99 SächsGemO umfassend über die wirtschaftliche Situation der Beteiligungen informiert.
Unter Beachtung der bevorstehenden Argumente möge der Gemeinderat Leubsdorf dem Verzicht zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses für das Haushaltsjahr 2026/2027 zustimmen.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Abstimmungsergebnis: einstimmig (14 Ja-Stimmen)
Beschluss Nr. 10/2026
(1) Der Gemeinderat beschließt die Haushaltssatzung für die Gemeinde Leubsdorf gemäß Anlage für das Haushaltsjahr 2026/2027 in der vorliegenden Form.
(2) Der Jahresfehlbetrag aus Abschreibungen gem. § 72 Absatz 3 Satz 3 SächsGemO in Höhe von 456.963 Euro in 2026 und 441.072 Euro in 2027 wird - vorbehaltlich des Ergebnisses des Jahresabschlusses - mit dem Basiskapital verrechnet.
(3) Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan 2026 bis 2030 der Wohnungsverwaltungs-gesellschaft Gemeindeverband Augustusburg mbH wird gemäß den beigefügten Unterlagen zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig (14 Ja-Stimmen)
Beschluss Nr. 11/2026
Der Gemeinderat Leubsdorf beschließt, den Zuschlag an die Firma mobilconcept GmbH aus Dresden für die Aufstellung eines Containers zur Archivnutzung für die Gemeindeverwaltung Leubsdorf zum Brutto-Preis von 19.418,42 € zu erteilen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig (14 Ja-Stimmen)
Beschluss Nr. 12/2026
Der Gemeinderat Leubsdorf stimmt den Mehrausgaben von 19.181,06 € zur Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses Leubsdorf zu.
Abstimmungsergebnis: einstimmig (14 Ja-Stimmen)
Beschluss Nr. 13/2026
Der Gemeinderat Leubsdorf erteilt sein Einvernehmen zu den Teilschulnetzplänen allgemeinbildende Schulen und Schulen des 2. Bildungsweges des Landkreises Mittelsachsen gemäß §23a Absatz 4 SächsSchulG.
Der Gemeinderat Leubsdorf erklärt sein Einvernehmen nach § 4c Absatz 8 SächsSchulG zur Ausweisung der Zugehörigkeit zum Kooperationsverbund 2 Flöha im Schulnetzplan des Landkreises Mittelsachsen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig (14 Ja-Stimmen)
Beschluss 14/2026
Der Gemeinderat Leubsdorf beschließt dem Bauantrag Errichtung einer Produktionshalle für bestehenden Stahlbetrieb der Gemarkung Leubsdorf, Flurstück 541/7 das Einvernehmen zu erteilen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig (14 Ja-Stimmen)
Leubsdorf, den 1. April 2026
Dirk Fröhlich
Bürgermeister