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Herausgeber: Gemeinde Leubsdorf
Redaktion: Gemeinde Leubsdorf - Sekretariat
Verantwortlich für die amtlichen Mitteilungen ist der Bürgermeister.
Öffentliche Bekanntmachung
der gefassten Gemeinderatsbeschlüsse der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 2. Juni 2026
Beschluss Nr. 20/2026
Der Gemeinderat Leubsdorf nimmt das im Dezember 2025 in Dienst gestellte TLF 3000 mit dem amtlichen Kennzeichen FLÖ - TL 26 in den BBP der Gemeinde Leubsdorf auf.
Abstimmungsergebnis: einstimmig (10 Ja-Stimmen)
Beschluss Nr. 21/2026
Der Gemeinderat Leubsdorf beschließt, den Zuschlag an den Bieter Nr. 01, Z&V Bauart GmbH, Altmarkt 8 in Zschopau für die Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses in Leubsdorf - LOS 09 Trockenbauarbeiten zum Brutto-Preis von 29.299,06 € zu erteilen.
Dieser Beschluss steht jedoch unter dem Vorbehalt des § 9 Abs. 2 SächsVergabeDVO. Der Auftrag darf erst dann erteilt werden, wenn im Falle einer Bieterbeanstandung die Nachprüfungsbehörde nicht innerhalb von zehn Kalendertagen nach ihrer Unterrichtung das Vergabeverfahren beanstandet hat.
Abstimmungsergebnis: einstimmig (10 Ja-Stimmen)
Beschluss Nr. 22/2026
Der Gemeinderat Leubsdorf beschließt, den Zuschlag an den Bieter 01, Bau – Berger GmbH, Frauenstraße 11 in Niederwiesa für die Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses in Leubsdorf - LOS 10 WDVS-Vollwärmeschutz zum Brutto-Preis von 44.181.37 € zu erteilen.
Dieser Beschluss steht jedoch unter dem Vorbehalt des § 9 Abs. 2 SächsVergabeDVO. Der Auftrag darf erst dann erteilt werden, wenn im Falle einer Bieterbeanstandung die Nachprüfungsbehörde nicht innerhalb von zehn Kalendertagen nach ihrer Unterrichtung das Vergabeverfahren beanstandet hat.
Abstimmungsergebnis: einstimmig (10 Ja-Stimmen)
Beschluss Nr. 23/2026
Der Gemeinderat Leubsdorf beschließt, den Zuschlag an den Bieter 01, Innenausbau Kunis GmbH, Zum Gewerbegebiet 20 in Flöha OT Falkenau für die Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses in Leubsdorf - LOS 11 Bodenbelagsarbeiten zum Brutto-Preis von 11.510,52 € zu erteilen.
Dieser Beschluss steht jedoch unter dem Vorbehalt des § 9 Abs. 2 SächsVergabeDVO. Der Auftrag darf erst dann erteilt werden, wenn im Falle einer Bieterbeanstandung die Nachprüfungsbehörde nicht innerhalb von zehn Kalendertagen nach ihrer Unterrichtung das Vergabeverfahren beanstandet hat.
Abstimmungsergebnis: einstimmig (10 Ja-Stimmen)
Beschluss Nr. 24/2026
Der Gemeinderat Leubsdorf beschließt, den Zuschlag an den Bieter 01, Fliesen Bergler, Ringstraße 5 in Erlau-Milkau für die Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses in Leubsdorf - LOS 13 Fliesenlegerarbeiten zum Brutto-Preis von 16.423,27 € zu erteilen.
Dieser Beschluss steht jedoch unter dem Vorbehalt des § 9 Abs. 2 SächsVergabeDVO. Der Auftrag darf erst dann erteilt werden, wenn im Falle einer Bieterbeanstandung die Nachprüfungsbehörde nicht innerhalb von zehn Kalendertagen nach ihrer Unterrichtung das Vergabeverfahren beanstandet hat.
Abstimmungsergebnis: einstimmig (10 Ja-Stimmen)
Leubsdorf, den 3. Juni 2026
Dirk Fröhlich
Bürgermeister