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e26/2026 vom 1. Juli 2026 Bekanntmachung von Beschlüssen - Gemeinderat vom 30. Juni 2026

Meldung aus Leubsdorf

Impressum:

Herausgeber: Gemeinde Leubsdorf

Redaktion: Gemeinde Leubsdorf - Sekretariat

Verantwortlich für die amtlichen Mitteilungen ist der Bürgermeister.

 


Öffentliche Bekanntmachung

 

 

der gefassten Gemeinderatsbeschlüsse der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 30. Juni 2026

 

Beschluss Nr. 25/2026

Der Gemeinderat wählt entsprechend § 6 des Sächsischen Schieds- und Gütestellen-gesetzes für den Schiedsstellenbezirk der Gemeinde Leubsdorf zur Friedensrichterin Frau Tina Schulze und zum stellvertretenden Friedensrichter Herr Marcel Simon.

Abstimmungsergebnis: einstimmig (12 Ja-Stimmen, 2 abwesend)

 

Beschluss Nr. 26/2026

Der Gemeinderat Leubsdorf tritt dem Bescheid zur Haushaltssatzung 2026/2027 vom 11. Juni 2026 bei und beschließt die Haushaltssatzung 2026/2027 gemäß Anlage neu.

Abstimmungsergebnis: einstimmig (12 Ja-Stimmen, 2 abwesend)

 

Beschluss Nr. 27/2026

Der Gemeinderat Leubsdorf beschließt die als Anlage beigefügte Änderung der Entgeltordnung für die Nutzung der Sporthallen der Gemeinde Leubsdorf.

Abstimmungsergebnis: einstimmig (12 Ja-Stimmen, 2 abwesend))

 

Beschluss Nr. 28/2026

  1. Die Gemeinde Leubsdorf beschließt die Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung.

  2. Die Gemeinde Leubsdorf beschließt, gemeinsam mit dem Landkreis Mittelsachsen die Erarbeitung einer kommunalen Wärmeplanung als koordinierende Stelle durchzuführen und beauftragt den Landkreis Mittelsachsen mit der Vergabe einer Projektsteuerung zur Durchführung der kommunalen Wärmeplanung im Namen der Kommune. 

  3. Die Gemeinde Leubsdorf beschließt, den Projektsteuerer zur Vergabe der kommunalen Wärmeplanung für die eigene Kommune zu beauftragen.

  4. Die Gemeinde Leubsdorf beschließt, zu diesem Zweck die beigefügte mandatierte Zweckvereinbarung (Anlage) mit dem Landkreis Mittelsachsen abzuschließen.

Das am 1. Januar 2024 in Kraft getretene Wärmeplanungsgesetz des Bundes (WPG) verpflichtet die Länder sicherzustellen, dass auf ihrem Hoheitsgebiet kommunale Wärmepläne erstellt werden. Die dafür erforderlichen gesetzlichen Regelungen in Sachsen wurden in die Sächsische Wärmeplanungsverordnung (SächsWPVO) aufgenommen. Damit sind die Gemeinden verpflichtet, einen Wärmeplan nach den Vorgaben des Wärmeplanungsgesetzes zu erstellen.

In Folge der Übertragung der Aufgabe zur Wärmeplanung durch die Sächsische Wärmeplanungsverordnung (SächsWPVO) steht den verpflichteten Gemeinden ein Mehrbelastungsausgleich zu. Im Fall der erstmaligen Erstellung der Wärmeplanung haben Gemeinden Anspruch auf Mehrbelastungsausgleich basierend auf den Regelungen des Sächsischen Wärmeplanungsunterstützungsgesetz (WPUntG).

1. Zielsetzung: 

Die Gemeinde Leubsdorf strebt eine klimaneutrale Wärmeversorgung bis zum Jahr 2045 an und wird hierfür eine umfassende kommunale Wärmeplanung erstellen.

2. Gesetzliche Grundlage: 

Die Gemeinde Leubsdorf führt als planungsverantwortliche Stelle gemäß § 1 Absatz 1 SächsWPVO die Wärmeplanung nach den Maßgaben des § 6 ff des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) durch.

3. Beauftragung: 

Die Verwaltung wird mit der Aufstellung einer kommunalen Wärmeplanung unter Berücksichtigung der Anforderungen des WPG beauftragt. 

Die kommunale Wärmeplanung (kWP) umfasst gemäß § 13 WPG folgende Schritte:

a) einen Beschluss oder eine Entscheidung der planungsverantwortlichen Stelle über die   Durchführung der Wärmeplanung,

b) eine Eignungsprüfung auf Teilgebiete, die sich mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht für eine Versorgung durch ein Wärmenetz oder ein Wasserstoffnetznetz eignen,

c) eine Bestandsanalyse des aktuellen Wärmebedarfs und -verbrauchs, der Energieerzeugungsanlagen sowie der relevanten Energieinfrastrukturanlagen,

d) eine Potenzialanalyse der quantitativ sowie räumlich verfügbaren Potentiale zur Erzeugung von Wärme aus erneuerbaren Energien, unvermeidbarer Abwärme und für die Nutzung von Wärmespeichern,

e) die Entwicklung und Beschreibung eines Zielszenarios für die langfristige Entwicklung der Wärmeversorgung,

f) die Einteilung des beplanten Gebiets in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete für die Betrachtungszeitpunkte 2030, 2035 und 2040 sowie 

g) die Darstellung der Wärmeversorgungsarten für das Zieljahr (2045) und die Entwicklung einer Umsetzungsstrategie mit konkreten Umsetzungsmaßnahmen, die zur Erreichung des Zielszenarios beitragen sollen.

4. Interne Unterstützung: 

Die Verwaltung wird beauftragt, eine Projektleitung zu benennen und mit angemessenen 

Arbeitszeitanteilen und erforderlichen Befugnissen auszustatten, die eine Erstellung, Umsetzung 

sowie Überprüfung, ggfs. Fortschreibung der KWP dauerhaft sicherstellen.

5. Externe Unterstützung: 

Die Verwaltung wird ermächtigt, die Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung sowie die erforderlichen Planungsleistungen für externe Dienstleister auszuschreiben. Die Auswahl des Ausschreibungsverfahrens erfolgt gemäß den geltenden Vergaberichtlinien.

6. Beteiligung der Öffentlichkeit und relevanten Akteure: 

Die Bürgerinnen und Bürger sowie relevante Akteursgruppen werden aktiv in den Planungsprozess einbezogen. Es werden Informationsveranstaltungen und Konsultationen durchgeführt, um eine breite Akzeptanz und Unterstützung für die Maßnahmen zu gewährleisten.

7. Berichterstattung: 

Die Verwaltung wird dem Rat regelmäßig über den Fortschritt der kommunalen Wärmeplanung berichten und die Ergebnisse der einzelnen Planungsphasen vorstellen.

Abstimmungsergebnis: 11 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung, 2 abwesend

 

Beschluss Nr. 29/2026

Der Gemeinderat Leubsdorf bestellt Frau Carolin Langer zur 1. Stellvertreterin und Frau Katharina Zörnweg zur 2. Stellvertreterin des Bürgermeisters von Seiten der Verwaltung gemäß § 52 Abs. 3 Satz 1 SächsKomZG bei Vertretungen von Verbandsversammlungen und deren Ausschüsse.

Der Gemeinderat Leubsdorf ersetzt den Beschluss Nr. 05/2023 vom 31. Januar 2023 über die Bestellung einer Verhinderungsvertretung.

Abstimmungsergebnis: einstimmig (12 Ja-Stimmen, 2 abwesend)

 

Beschluss Nr. 30/2026

Der Gemeinderat Leubsdorf beschließt die als Anlage beigefügte Vereinbarung über die Ratenzahlung des kommunalen Investitionszuschusses für die Maßnahme ‚Neubau Hort Entdeckerland Leubsdorf als Lösung der Interimsproblematik‘.

Abstimmungsergebnis: 11 Ja-Stimmen, 1 Befangenheit, 2 abwesend

 

Beschluss Nr. 31/2026

Der Gemeinderat Leubsdorf beschließt dem Bauantrag Neubau einer Garage der Gemarkung Marbach, Flurstück 465/9 das Einvernehmen zu erteilen.

Abstimmungsergebnis einstimmig (12 Ja-Stimmen, 2 abwesend)

 

Beschluss Nr. 32/2026

Der Gemeinderat Leubsdorf stimmt den Mehrausgaben von 23.963,00 € für die 3 Rolltore zu.

Abstimmungsergebnis: einstimmig (12 Ja-Stimmen, 2 abwesend)

 

Beschluss Nr. 33/2026

Der Gemeinderat Leubsdorf ermächtigt den Bürgermeister, die Vergabe für die Bauleistungen der Außenanlagen (Vorplatz Gerätehaus) des Feuerwehrgerätehauses Leubsdorf nach der Beschränken Ausschreibung vorzunehmen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig (12 Ja-Stimmen, 2 abwesend)

 

Leubsdorf, den 1. Juli 2026

 

Dirk Fröhlich

Bürgermeister