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e32/2026 vom 26. August 2026 Bekanntmachung von Beschlüssen - Gemeinderat vom 25. August 2026

Meldung aus Leubsdorf

Impressum:

Herausgeber: Gemeinde Leubsdorf

Redaktion: Gemeinde Leubsdorf - Sekretariat

Verantwortlich für die amtlichen Mitteilungen ist der Bürgermeister.

 


Öffentliche Bekanntmachung

 

 

der gefassten Gemeinderatsbeschlüsse der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 25. August 2026

 

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Herausgeber: Gemeinde Leubsdorf

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Verantwortlich für die amtlichen Mitteilungen ist der Bürgermeister.

 


Öffentliche Bekanntmachung

 

 

der gefassten Gemeinderatsbeschlüsse der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 25. August 2026

 

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Herausgeber: Gemeinde Leubsdorf

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Verantwortlich für die amtlichen Mitteilungen ist der Bürgermeister.

 


Öffentliche Bekanntmachung

 

 

der gefassten Gemeinderatsbeschlüsse der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 25. August 2026

 

Impressum:

Herausgeber: Gemeinde Leubsdorf

Redaktion: Gemeinde Leubsdorf - Sekretariat

Verantwortlich für die amtlichen Mitteilungen ist der Bürgermeister.

 


Öffentliche Bekanntmachung

 

 

der gefassten Gemeinderatsbeschlüsse der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 25. August 2026

 

Beschluss Nr. 34/2026

Der Gemeinderat Leubsdorf beschließt die 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen (Kinderkrippe, Kindergarten, Hort) der Gemeinde Leubsdorf. Die 1. Änderungssatzung tritt zum 1. Januar 2027 in Kraft.

Abstimmungsergebnis: einstimmig (12 Ja-Stimmen, 2 abwesend)

 

Beschluss Nr. 35/2026

Der Gemeinderat Leubsdorf beschließt, den Zuschlag an die Firma Bau-Berger GmbH in Niederwiesa für die Bauleistungen der Außenanlagen (Vorplatz Gerätehaus) des Feuerwehrgerätehauses Leubsdorf zum Brutto-Preis von 71.705,89  € zu erteilen.

Dieser Beschluss steht jedoch unter dem Vorbehalt des § 9 Abs. 2 SächsVergabeDVO.

Der Auftrag darf erst dann erteilt werden, wenn im Falle einer Bieterbeanstandung die Nachprüfungsbehörde nicht innerhalb von zehn Kalendertagen nach ihrer Unterrichtung das Vergabeverfahren beanstandet hat.

Abstimmungsergebnis: einstimmig (12 Ja-Stimmen, 2 abwesend)

 

Beschluss Nr. 36/2026

Der Gemeinderat Leubsdorf beschließt, den Zuschlag an die Firma: LT Nürnberger in Leubsdorf für die Straßeninstandhaltung in Leubsdorf mit den Ortsteilen Schellenberg, Marbach und Hohenfichte zum Brutto-Preis von 48.154,67 € zu erteilen.

Dieser Beschluss steht jedoch unter dem Vorbehalt des § 9 Abs. 2 SächsVergabeDVO.

Der Auftrag darf erst dann erteilt werden, wenn im Falle einer Bieterbeanstandung die Nachprüfungsbehörde nicht innerhalb von zehn Kalendertagen nach ihrer Unterrichtung das Vergabeverfahren beanstandet hat.

Abstimmungsergebnis: einstimmig (12 Ja-Stimmen, 2 abwesend)

 

 

Leubsdorf, den 26. August 2026

 

 

Dirk Fröhlich

Bürgermeister