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Verunreinigungen durch Hundekot

Meldung aus Leubsdorf

Bekanntmachung

 

 

Die Verschmutzung durch Hundekot auf Gehwegen, Parkplätzen, Spielplätzen oder öffentlichen Grünanlagen usw. verärgert viele Bürger. Aufgrund dessen gehen immer wieder Beschwerden bei der Gemeindeverwaltung ein.

Der Halter eines Hundes hat dafür zu sorgen, dass dieser seine Notdurft nicht auf Gehwegen, Parkplätzen, Spielplätzen oder öffentlichen Grünanlagen verrichtet und dadurch die öffentlichen Verkehrsflächen verunreinigt. (Rechtsgrundlage ist die Polizeiverordnung der Gemeinde Leubsdorf vom 22. April 2009.)

 

Hundekot ist grundsätzlich überall (mit Ausnahme des eigenen Grundstücks) sofort zu beseitigen!

 

Wir bitten daher alle Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer, Hundekot ordnungsgemäß zu beseitigen. Der Kotbeutel gehört in öffentliche Mülleimer oder in die heimische Restmülltonne, niemals jedoch in die Biotonne oder auf den Kompost.

 

Das Liegenlassen gefährdet die Gesundheit von Menschen und Tieren, da Parasiten und Krankheitserreger übertragen werden können.

 

Leubsdorf, den 7. Juli 2026

 

Ihre Gemeindeverwaltung